AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen für Kunden zur Nutzung der Vermittlungsplattform der

CaterMatch GmbH
Hardenbergstrasse 32
10623 Berlin
Deutschland

vertreten durch den Geschäftsführer Pejman Ali-Panahi
Prokurist Jörn Schweer-Baumeister

*Im Folgenden “CaterMatch”

1. Präambel
CaterMatch betreibt ein Vermittlungsplattform (im Folgenden „CaterMatch“) auf der Website https://catermatch.me, über die Unternehmen i. S. d. § 14 BGB (im Folgenden „Kunden“) Catering-Angebote, d.h. Essens- und Getränkelieferungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (im Folgenden „Catering Leistungen“ und/oder „Catering Erzeugnisse“), anfragen können.

Dabei bietet CaterMatch unter anderem Catering Leistungen und Catering Erzeugnisse für z.B. Meetings, Veranstaltungen, Partys, Premieren, Produkt Präsentationen an (im Folgenden „Veranstaltung“).

Im Rahmen der Abfrage haben Kunden die Möglichkeit, sich von CaterMatch beraten und individuell auf ihre Wünsche angepasste Catering–Leistungen zusammenstellen zu lassen. 

Möglicherweise haben Kunden die Möglichkeit, über den auf der Website https://catermatch.me befindlichen Link zum Web Shop (im Folgenden „WebShop“), Catering-Produkte direkt zu bestellen. Diese AGB gelten nicht für direkt bestellbare Catering-Leistungen, die über den WebShop bestellt werden können. Für die Nutzung von WebShop gelten gesonderte AGB.

2. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für alle zwischen CaterMatch und den Kunden abgeschlossenen Verträge hinsichtlich der über CaterMatch angebotenen Cateringleistungen und Catering Erzeugnisse, unabhängig davon, ob diese Verträge über die CaterMatch– oder eine andere Webpage, per E-Mail, über eine App von einem mobilen Endgerät, per Post, Fax, telefonisch oder in sonstiger Weise abgeschlossen werden.

Diese AGB gelten nicht für direkt bestellbare Catering-Leistungen, die über den WebShop bestellt werden können. Für die Nutzung von WebShop gelten gesonderte AGB.

Entgegenstehende, abweichende oder zusätzliche AGB der Kunden finden keine Anwendung bzw. werden nicht wirksamer Bestandteil der zwischen CaterMatch und den Kunden abgeschlossenen Verträge, es sei denn, CaterMatch hat deren Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

CaterMatch behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder ergänzen. Die geänderten Bedingungen werden den Kunden per E-Mail zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderungen zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Änderungsmitteilung, so gilt dies als Zustimmung zu den geänderten AGB. Der Kunde wird von CaterMatch mit der Übersendung der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Änderung und der zweiwöchigen Frist in der E-Mail hingewiesen, mit welcher die Änderungsmitteilung erfolgt.

Zur Erfüllung der unter §1 dieser AGB beschriebenen Cateringleistungen hat CaterMatch Verträge mit Drittanbietern (im Folgenden „Partner“) abgeschlossen, die ihre Cateringleistungen und Catering Erzeugnisse auf CaterMatch präsentieren und anbieten. Für die Verträge zwischen CaterMatch und den Partnern gilt ein gesonderter Vertrag. Diese AGB finden auf das Verhältnis zwischen CaterMatch und den Partnern keine Anwendung

3. Bedingungen für Bestellungen von Kunden
Kunden, die den Service von CaterMatch nutzen:

müssen in der Lage sein, Bestellungen an der in der Bestellung angegebenen Adresse entgegenzunehmen,

dürfen unter keinen Umständen ohne schriftliche Zustimmung von CaterMatch über die Website angebotene Catering Leistungen sublizenzieren, weiterverkaufen oder kostenpflichtig Dritten überlassen bzw. zur Verfügung stellen,

dürfen nur für ein Unternehmen handeln, zu deren Vertretung sie berechtigt sind,

müssen die Richtigkeit der im Rahmen der Anfrage angegebenen Daten sicherstellen.

4. Rechte und Pflichten von CaterMatch / Partnern
CaterMatch/Partner erbringen gegenüber den Kunden die in § 1 dieser AGB beschriebenen Beratungsleistungen hinsichtlich der Auswahl der Speisen und der Zusammenstellung von Menüs.

Die von CaterMatch/Partnern geschuldete Leistung richtet sich nach dem jeweiligen erteilten Auftrag des Kunden. Der Vertrag bezüglich dieser Aufträge gilt nur zwischen dem Kunden und CaterMatch, der Partner ist nicht Partei dieses Vertrages und daher auch nicht Vertragspartner des Kunden.
CaterMatch präsentiert und bietet Catering Leistungen, insbesondere Gerichte, seiner Partner an, CaterMatch bearbeitet Bestellungen von Kunden als Wiederverkäufer dieser Partner.

Die Gerichte, die durch CaterMatch vermittelt werden, werden von den Partnern, mit denen CaterMatch einen eigenen Vertrag eingeht, zubereitet und unmittelbar durch den Partner für CaterMatch an den Kunden geliefert.
CaterMatch/Partner fertigen die Catering Erzeugnisse nach Maßgabe des §5.4 für die Kunden an.

Die Leistungserbringung/Lieferung erfolgt an dem vom Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen Ort. Eine nachträgliche Änderung des Lieferortes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CaterMatch/Partner in Textform möglich.
Bei den von CaterMatch/Partnern in Aussicht gestellten Terminen für die Erbringung der Cateringleistungen handelt es sich – soweit nicht ausdrücklich und schriftlich feste Termine mit dem Kunden vereinbart wurden – um bloße Richtwerte, für deren Einhaltung CaterMatch/Partner weder eine Garantie übernehmen noch bei deren Überschreitung Gewährleistungsrechte auslöst oder eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung begründet werden.

Wenn und soweit dies mit dem jeweiligen Kunden zuvor schriftlich vereinbart wurde, erbringen CaterMatch/Partner weitere Serviceleistungen zur Durchführung und Umsetzung der vom Kunden geplanten Veranstaltung. Entsprechende Serviceleistungen können unter anderem das Bereitstellen von Servicekräften/-personal oder die Überlassung und Zurverfügungstellung von Catering-Systemen und -Gegenständen, wie z.B. Geschirr, Besteck, Behältern zum Warmhalten von Speisen bzw. „Chafing Dishes“, GN-Behältern, Service Bestecken, Servietten, individuellen Dekorationen und Blumen-Arrangements, Tischen, Stühlen, etc. (im Folgenden „Equipment“) beinhalten.

CaterMatch/Partner können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten gem. §4 dieser AGB dritter natürlicher und juristischer Personen bedienen. Eine Verpflichtung zur persönlichen Leistungserbringung durch CaterMatch/Partner besteht nicht.

5. Rechte und Pflichten von Kunden
Die Kunden verpflichten sich dazu, CaterMatch/Partner bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bzw. bei der Erbringung der Cateringleistungen zu unterstützen. Insoweit haben die Kunden CaterMatch/Partnern insbesondere, aber nicht abschließend, in Fällen der Erbringung der Cateringleistungen an einem vom Kunden bestimmten Ort, während des gesamten Leistungszeitraums CaterMatch/Partnern Zugang zum Leistungsort zu verschaffen, CaterMatch/Partner beim Auf- und Abbau des Equipments zu helfen etc.

Die Kunden verpflichten sich, die Catering Erzeugnisse unverzüglich nach Übergabe durch CaterMatch/Partner zu untersuchen, und soweit sich dabei Mängel zeigen, diese gegenüber CaterMatch schriftlich anzuzeigen. Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe des §377 HGB.
Kunden dürfen die Abnahme gelieferter Catering Erzeugnisse nicht gegen Treu und Glauben verweigern.
Die Kunden verpflichten sich, die bestellten Catering Erzeugnisse und Cateringleistungen spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten und auf der Rechnung genannten Frist, bei Fehlen einer Vereinbarung innerhalb der gesetzlichen Frist, zu bezahlen.
Die Kunden verpflichten sich, alle zur Durchführung/Erbringung der Cateringleistungen und Catering Erzeugnisse gegebenenfalls erforderlichen privatrechtlichen oder behördlichen Genehmigungen und Konzessionen (wie z.B. Zoll etc.) einzuholen und die dabei anfallenden Gebühren zu entrichten.
Ein Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt und müssen bestätigt werden.

6. Equipment
Das den Kunden von CaterMatch/Partnern überlassene Equipment verbleibt vollständig im Eigentum von CaterMatch/Partnern. Die Überlassung des Equipments erfolgt im Wege der Miete/Leihe.

Vorbehaltlich der Vereinbarung über eine Rückgabepflicht des Equipments durch den Kunden am Sitz von CaterMatch/Partner (bzw. einem anderen Ort, je nach Vereinbarung), holt CaterMatch/Partner das Equipment innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss des Leistungszeitraums beim Kunden ab.

Die Kunden haben das Equipment stets schonend und pfleglich sowie mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, wobei sie in Fällen von Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust, den daraus resultierenden Wiederbeschaffungs- bzw., soweit möglich, Instandsetzungswert des Equipments zu ersetzen haben (dies ist der Preis, den CaterMatch/Partner für eine entsprechende Ersatzbeschaffung oder Reparatur aufbringen muss).

CaterMatch ist dazu berechtigt, für das an den Kunden überlassene Equipment eine angemessene Kaution zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaution steht CaterMatch/Partner ein Zurückbehaltungsrecht an dem Equipment zu.

7. CaterMatch TeamLunch
CaterMatch bietet Kunden die Möglichkeit, Catering Leistungen und Erzeugnisse über Laufzeitmodelle in regelmäßigen Zeitabständen zu beziehen (sog. “TeamLunch“, im Folgenden “TeamLunch“). Bei TeamLunch Verträgen können Kunden, vorbehaltlich der jeweils vorgesehenen Mindestlaufzeiten, die Vertragsdauer und die Frequenz der Belieferung (z. B. jeden Tag, oder 1 Mal in der Woche/im Monat) festlegen. Soweit nicht anders vorgesehen, beträgt die Mindestlaufzeit für TeamLunch Verträge 6 Monate. Für Sonderaktionen oder Preisnachlässe können längere Mindestlaufzeiten vorgesehen sein.

TeamLunch Verträge sind befristet. Eine Kündigung vor Ablauf der festgelegten Laufzeit ist zulässig bei Wegzug des Kunden in ein von CaterMatch nicht bzw. nicht zu denselben Bedingungen belieferbares Gebiet.

Sofern nicht anders angegeben verlängern sich CaterMatch TeamLunch Verträge automatisch zu gleichbleibenden Bedingungen um eine weitere gleich lange Laufzeit (im Folgenden „Verlängerung“). Kunden oder CaterMatch können die automatische Verlängerung durch Kündigung des Vertrages innerhalb einer Frist von 1 Monat zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit verhindern. Entsprechendes gilt für Verlängerungen, die der ersten folgen.

Der Preis für die gesamte Vertragslaufzeit ist bei Vertragsschluss fällig und ist in monatlichen Raten über die gesamte Vertragslaufzeit jeweils im Voraus zahlbar. Kommt der Kunde mit einer Rate in Verzug, ist CaterMatch berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Der gesamte vertraglich geschuldete Preis ist dann sofort zahlbar, ohne dass CaterMatch zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen verpflichtet ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Der Kunde verpflichtet sich, vertragsgemäß erbrachte CaterMatch Teamlunch Leistungen an dem vereinbarten Ort und Zeitpunkt anzunehmen. Tut er dies nicht, gerät er in Annahmeverzug. Es gelten insofern §§373 ff. HGB.

8. Haftung
CaterMatch hat das Recht in bestimmten Fällen den vom Kunden gebuchten Partner eigenhändig auszutauschen, sollte dieser auf Grund von besonderen Umständen die Leistung nicht im vollen Rahmen erbringen können. Die Lieferung wird dann in gleicher Qualität und Wert von einem alternativen Partner durchgeführt. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sowohl über CaterMatch als auch persönlich bei Übergabe bzw. Lieferung der Leistung sämtliche Angaben zum betroffenen Partner, inklusive der Angaben zu Ansprechpartner, Vertretungsberechtigten und Kontaktmöglichkeiten zu erfahren.

CaterMatch übernimmt dabei die Organisation und Abwicklung der Bestellungen, ist jedoch nicht an der Vorbereitung und Erbringung der tatsächlichen Cateringleistung beteiligt. Alle Ansprüche in Verbindung mit vom Partner zu erbringenden Cateringleistungen und –Erzeugnissen bzw. diesen treffenden Kennzeichnungspflichten hat der Kunde ausschließlich dem jeweiligen Partner gegenüber geltend zu machen. CaterMatch wird den Kunden dabei nach besten Kräften unterstützen.

CaterMatch haftet gegenüber den Kunden auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten von CaterMatch. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von CaterMatch hat der Kunde nachzuweisen.

Beim Vorliegen eines geringeren Verschuldungsgrades als grober Fahrlässigkeit haftet CaterMatch gegenüber den Kunden jeweils nur für Schäden aufgrund einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (hierbei handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf [sog. „Kardinalpflichten“]). In diesen Fällen ist eine Haftung von CaterMatch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Soweit eine Haftung von CaterMatch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Organe, Angestellte und Vertreter von CaterMatch.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

Der Kunde verpflichtet sich CaterMatch von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte – einschließlich der Partner – aus vom Kunden verursachten Gründen in Verbindung mit diesem Vertrag gegen CaterMatch geltend machen sollten und CaterMatch sämtliche für die Abwehr solcher Ansprüche entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen (z. B. Anwaltskosten).

9. Preise und Servicegebühr
Die genauen Preise der einzelnen Catering Leistungen und Catering Erzeugnisse ergeben sich – insbesondere bei individuell zusammengestellten/vereinbarten Catering Leistungen und Catering Erzeugnissen – aus dem jeweiligen Auftrag zwischen CaterMatch und dem Kunden (bzw. aus dessen Anlage).

Die Preise gelten für den Leistungs- und Lieferungsumfang, wie in der jeweiligen Auftragsbestätigung beschriebenen.

Darüber hinausgehende Sonder- und Mehrleistungen sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere – aber nicht abschließend –, wenn der Kunde nach Beendigung des Bestellvorgangs zusätzliche Cateringleistungen und Catering Erzeugnisse wünscht oder von keiner der Parteien zu vertretende Umstände (z.B. höhere Gewalt), sowie Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zu einem Mehraufwand auf Seiten von CaterMatch/Partner führen (wie z.B. eine Verzögerung des Beginns/Endes der Cateringleistungen aufgrund eines vom Kunden zu verantwortenden Umstandes, unrichtige Angaben im Rahmen des Bestellvorgangs etc.). Sonder- und Mehrleistungen sind schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Sonder- und Mehrleistungen.

Falls CaterMatch nach Abschluss der Beauftragung Umstände bekannt werden sollten, die dazu geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern, so ist CaterMatch dazu berechtigt, die vertraglich geschuldeten Cateringleistungen/Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen/durchzuführen. Die Höhe der Vorauszahlung/Sicherheitsleistung hängt unter anderem vom Produkt, Auftragsvolumen (bzw. der Losgröße) etc. ab.

10. Änderungen / Stornierungen
Nach erfolgter Bestellung sind Änderungswünsche des Kunden nur nach vorheriger Abstimmung mit CaterMatch/Partnern möglich.

Geringfügige Änderungswünsche hat der Kunde gegenüber CaterMatch & Partnern mindestens 48 Stunden vor Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung durch CaterMatch mitzuteilen. Als geringfügige Änderungen gegenüber der ursprünglich bestellten Catering Leistungen und Catering Erzeugnisse sind Abweichungen bei der angegebenen Personenzahl, des Umfangs der Speisen/Getränke etc. in Höhe von +/- 5 % vom ursprünglich beauftragten Volumen anzusehen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf Durchsetzung geringfügiger Änderungswünsche.

Nach erfolgter Bestellung sind Stornierungen der Bestellung durch den Kunden nur innerhalb der folgenden nach Höhe des Bestellwertes ohne MwSt. Bestellwerts gestaffelten Fristen vor dem jeweiligen Event Termin („Veranstaltung“) kostenlos möglich:

bis 400 € ohne MwSt – bis 48 Stunden vor der Veranstaltung
bis 700 € ohne MwSt – bis 5 Werktage vor der Veranstaltung
bis 2.500 € ohne MwSt – bis 2 Wochen vor der Veranstaltung
bis 5.000 € ohne MwSt – bis 4 Wochen vor der Veranstaltung
bis 10.000 € ohne MwSt – bis 6 Wochen vor der Veranstaltung
über 10.000€ ohne MwSt – bis 8 Wochen vor der Veranstaltung
Werden mehrere zeitlich aufeinanderfolgende, zusammenhängende Bestellungen für denselben Anlass aufgegeben, so ergibt sich der für Stornierungen maßgebliche Bestellwert aus der Gesamtsumme aller Bestellungen.

Nach Ablauf der genannten Fristen gilt Folgendes:

Storniert der Kunde nach Ablauf der vorgenannten Fristen die Veranstaltung, so bleibt der Kunde zur Zahlung von 100% des Bestellwertes verpflichtet, sofern mit CaterMatch keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und CaterMatch.

Die vorgenannten Stornierungsbedingungen finden keine Anwendung auf TeamLunch Leistungen nach Maßgabe des vorstehenden §7.

11. Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Gesamtpreis wird zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig. Verändert sich der Umfang der Bestellung (zum Beispiel durch mehr zu bewirtende Personen, durch eine verbrauchsabhängige Vereinbarung o.ä.), kann dies dazu führen, dass die Rechnungssumme seitens CaterMatch angepasst wird. Eine Benachrichtigung erfolgt seitens CaterMatch. Sofern nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprochen wird, gilt der neue Preis als angenommen. Ist als Zahlungsmethode eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, dann gilt das Zahlungsziel auf der Rechnung, wobei Rechnungsstellung erst nach dem Event erfolgt. CaterMatch kann bereits bei Vertragsschluss eine vom jeweiligen Auftragsvolumen/Gesamtpreis abhängige Vorschusszahlung verlangen.

Bei Bestellungen von Neukunden unabhängig von dem Bestellwert kann CaterMatch eine Vorschusszahlung in Höhe von bis zu 100% des Bestellwerts inklusive MwSt verlangen.

Befindet sich der Kunde nach den oben genannten Regelungen in Zahlungsverzug, kann CaterMatch nach Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist – in der Regel von vierzehn (14) Tagen – vom Vertrag über Catering Leistungen zurücktreten.

Während des Zahlungsverzugs ist CaterMatch berechtigt Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen. Den Nachweis eines höheren Schadens behält sich CaterMatch vor.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von CaterMatch unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Der Kunde ist Schuldner der beauftragten Bestellung und zur Zahlung der Rechnungssumme verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Bestellung für ein anderes Unternehmen („abweichender Leistungsempfänger“) beauftragt. In diesem Fall haftet der Kunde gesamtschuldnerisch mit dem abweichenden Leistungsempfänger für die Zahlung der Rechnungssumme.

Einen etwaigen Zahlungsverzug des abweichenden Leistungsempfängers hat sich der Kunde zurechnen zu lassen. CaterMatch steht es frei, ob es im Falle eines Zahlungsverzuges die gesamte Leistung vom Kunden oder vom abweichenden Leistungsempfänger oder von beiden gemeinsam einfordert.

12. Speisen und Getränke
Alle Bilder der Speisen und Getränke auf der Website sind beispielhaft und dienen nur der Veranschaulichung.

Speisen und Getränke können Allergene oder Zusatzstoffe enthalten. Für genaue Informationen zu Allergenen, Zusatzstoffen oder weiteren Lebensmittelhinweisen kontaktieren Sie jedoch bitte direkt den jeweiligen Partner Ihrer Bestellung. Im Falle von Unklarheiten stellt Ihnen der CaterMatch Kundenservice auf Anfrage die unmittelbaren Kontaktinformationen des Partners zur Verfügung. Im Falle von bestehenden Rechtsunsicherheiten empfehlen wir von einer Bestellung vorerst abzusehen.

13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB sowie einzelne Bestimmungen der auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge (oder künftig in diese aufgenommene Bestimmungen) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Ergänzungen und Änderungen der vorliegenden AGB sowie der auf Grundlage der vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Änderung und Aufhebung der vorangehenden Schriftformklausel.

Die vorliegenden AGB sowie die auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesen AGB sowie aus den auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträgen resultieren, ist – soweit zulässig – Berlin.

14. Datenschutz
CaterMatch erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person bei CaterMatch gespeicherten Daten.

Montag-Freitag

9-18 Uhr

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